Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) eine Verordnung beschlossen.

Hier können Sie Einsicht nehmen:

Verordnung Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG)